Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Expo Network GmbH und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Auftragserteilung gelten diese Geschäftsbedingungen als anerkannt. Alle Willenserklärungen, Ergänzungen, Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsschluss
Die Bestellung des Kunden, auch mündlich oder fernmündlich, ist ein bindendes Angebot. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb der gesetzten Frist schriftlich bestätigt haben oder die Lieferung ausgeführt ist. Die Bestellung des Kunden bezieht sich auf Waren, wie sie auf unserer Website dargestellt oder beschrieben sind. Zweckdienliche Abweichungen der Ware gegenüber der Darstellung auf unserer Website in Maßen, Design und Farben müssen wir uns vorbehalten. Bei Schreib-, Druck und Rechenfehlern auf der Website sind wir zur Ablehnung des Angebots und zum Rücktritt berechtigt.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zzgl. der zur Zeit geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit nicht anders vereinbart, ist die erste Hälfte der Auftragssumme bei Auftragserteilung, die zweite Hälfte bei Standübergabe fällig. Beide Summen sind ohne Abzug fällig. Nachbestellungen werden, soweit nicht durch ein Zusatzangebot fixiert, nach Aufwand in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer einen Mindestverzugsschaden von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentral-Bank geltend machen. Die Expo Network GmbH hat das Recht, die Auslieferung im Falle eines Zahlungsverzugs zu verweigern bzw. bereits ausgelieferte Vertragsgegenstände vorzeitig zurückzuholen.
4. Benutzung des Standes, Versicherung, Haftung des Mieters
Der Mieter hat den Mietstand sorgfältig zu behandeln. Er kann die einzelnen Wandelemente zum Anschrauben von Dekorationsmaterial nutzen, muss aber darauf achten, dass die Gesamt-Statik des Standes nicht durch überschwere Wandbelastungen in Gefahr gerät. Es dürfen keine Standelemente in ihrer Struktur verändert werden. Grundsätzliche Änderungen dürfen am aufgebauten Stand nur vom Vermieter vorgenommen werden. Der Mieter ist grundsätzlich verpflichtet, das Mietgut für die Dauer der Veranstaltung bzw. des Vertragsverhältnisses gegen Diebstahl zum Wiederbeschaffungspreis zu versichern, es sei denn, er nimmt die vom Vermieter angebotene Versicherung kostenpflichtig in Anspruch. Er haftet für Verluste der Mietgegenstände in Höhe des Wiederbeschaffungswertes; für Beschädigungen an den Mietgegenständen haftet er in Höhe des Reparaturwertes maximal in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
5. Mitteilungspflicht in besonderen Fällen
Der Mieter hat dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, wenn: a) Dritte in irgendeiner Form Rechte an dem Stand geltend machen, b) sowie bei Einwirkung von höherer Gewalt (Wasser, Feuer etc.), c) und bei Diebstahl einzelner Teile des Mietstandes.
6. Gewährleistung
Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine unvollständige oder unrichtige Lieferung sowie offensichtliche Mängel sind dem Vermieter unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. Als Gewährleistung kann der Mieter grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Dem Vermieter bleibt eine Ersatzlieferung vorbehalten. Eine darüber hinausgehende etwaige Haftung des Vermieters auf Schadensersatz wird auf jeden Fall auf die Höhe des Mietpreises begrenzt.
7. Kündigungsrecht und Rücktritt
Ein Rücktritt seitens des Mieters ist bis 6 Wochen vor Aufbaubeginn möglich, dabei ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50% des Auftragswerts an den Vermieter zu zahlen.
Eine Kündigung des Mietvertrags ist nur möglich, wenn diesem eine Pflichtverletzung des Vermieters zugrunde liegt.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. In einem solchem Fall ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.